Die Gesellschaft bezweckt in der Schweiz und im Ausland den Kauf, Verkauf, Besitz, die Verwaltung und die Führung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften und Unternehmen, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann: - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten; - an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland Beteiligungen übernehmen, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder gründen; - alle Geschäfte, die der Gesellschaftszweck fördern oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, durchführen, Verträge abschließen und alle Geschäfte tätigen, die kommerzieller, industrieller, finanzieller, mobiliarer oder immobilierer Natur sind, unter Ausschluss der durch das BewG verbotenen Geschäfte; - ihren Aktionären oder Dritten Darlehen gewähren oder Garantien erteilen, wenn dies ihren Interessen dient.