Der Betrieb von öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Cafés, Restaurants und Bars, sowie der Handel mit allen Lebensmitteln und alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken. Die Gesellschaft kann alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, mobilen oder immobilen Operationen durchführen, mit Ausnahme aller Operationen, die durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verboten sind, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, und Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.