Der Erwerb, das Halten, der Verkauf, die Vermietung, die Errichtung und die Ausbeutung aller Immobilien in der Schweiz und im Ausland, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte abzuschließen und alle Verträge zu unterzeichnen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz oder im Ausland zu gründen und an allen Unternehmen teilzunehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben.