Die Übernahme von direkten und indirekten Beteiligungen an allen Gesellschaften im Sinne einer Holdinggesellschaft. Im Hinblick auf die Beteiligungen an Schweizer Immobilien werden diese auf eine ausschließlich gewerbliche Nutzung beschränkt, im Einklang mit dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG). Sie kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck verbunden sind, und sich in jeder Form an ähnlichen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.