Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, den Verkauf und die Verwaltung von Immobilien sowie alle anderen mit diesem Zweck verbundenen Tätigkeiten und Dienstleistungen, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte, insbesondere kommerzieller oder finanzieller Natur, ausführen, die mit der Erreichung ihres Hauptzwecks zusammenhängen. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen teilnehmen und ihren Aktionären oder verbundenen Gesellschaften Darlehen oder Garantien gewähren, mit oder ohne Gegenleistung.