Der Zweck des Vereins ist die Förderung gemeinsamer Werte und Prinzipien im Bereich der künstlerischen und technologischen Innovation sowie die Entwicklung, Förderung und Bereitstellung von Technologien, Bildungs- und Coaching-Aktivitäten sowie die Organisation von Veranstaltungen und Events, die dem Vereinszweck dienen, insbesondere: 1. finanzielle und technische Unterstützung von Personen in Ausbildung; 2. Förderung der beruflichen Umschulung von Personen in finanziellen Schwierigkeiten, insbesondere von Personen mit innovativen Projekten; 3. Förderung kultureller Aktivitäten zur Verbreitung von Denken, Planen, Produzieren und Handeln; 4. Förderung technischer Innovationen, Open-Source-Technologien, Open-Design, Know-how-Austausch und -Verbreitung; 5. Förderung der Zusammenarbeit mit Schulen, Hochschulen und Universitäten; 6. Förderung der Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen, Arbeitsämtern, Bildungseinrichtungen und anderen Organisationen; 7. Förderung und Unterstützung innovativer Aktivitäten im Bereich Kunst und Technologie; 8. Teilnahme an Veranstaltungen und Events im Bereich Kunst und Technologie, direkt oder indirekt, auch durch Zusammenarbeit mit anderen Organisationen; 9. Unterstützung der Mitglieder bei der Teilnahme an Veranstaltungen, Wettbewerben und Meisterschaften im Bereich Kunst und Technologie; 10. Förderung von Bildungsaktivitäten für den Einstieg, die Weiterbildung und die Vertiefung in innovativen Aktivitäten im Bereich Kunst und Technologie; 11. Organisation von Bildungs-, Freizeit- und Kulturaktivitäten für die Mitglieder; 12. Strategische, managementbezogene und technische Beratung in den genannten Bereichen; 13. Organisation von Bildungs-, Freizeit- und Kulturaktivitäten mit innovativem Inhalt im Bereich Kunst und Technologie für benachteiligte Personen (Behinderte, kranke Kinder usw.); 14. Suche nach Mitteln zur Unterstützung von Bildung und Innovation. Der Verein kann zur Erreichung seines Ziels ein Unternehmen mit kommerziellem Charakter betreiben, das im Handelsregister eingetragen ist, gemäß Artikel 61 Absatz 2 Ziffer 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.