Die Tätigkeit als Landschaftsarchitekt, insbesondere die Planung von Parks, Gärten und Sportanlagen sowie von Bauwerken im Allgemeinen. Die technische Beratung, die Erstellung von Gutachten, Angeboten, Leistungsverzeichnissen und Angebotsschablonen für private und öffentliche Aufträge. Die Bauleitung, die Abrechnung, die Betreuung des Auftraggebers. Die Übernahme von Generalunternehmermandaten. Die Übernahme von Vertretungen. Der Kauf, Verkauf und Import von Pflanzen, Produkten, Ausrüstungen und allem, was im Allgemeinen mit Gartenbau und Bauwesen zu tun hat. Die Gründung von Konsortien mit anderen Unternehmen und Architektur- und Ingenieurbüros zur Erreichung des Zwecks. Übersetzung von spezifischen Texten im beruflichen Kontext.