Der Erwerb, Verkauf und die Verwaltung von Beteiligungen. Die Koordination, Überwachung, Organisation, Kontrolle, Aufsicht und internationale Steuerung von Konzernen oder Unternehmen, die Halten von Beteiligungen. Sie kann an anderen Unternehmen teilhaben. Die Gesellschaft kann Geschäftsrechte, insbesondere Patente, Lizenzen, Know-how und Markenrechte, erwerben, verwerten und veräußern. Die Vergabe entsprechender Lizenzen, die Investition von Gewinnen sowie die Durchführung von Finanzierungen. Sie kann Vereinbarungen abschließen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks geeignet sind. Die Gruppierung von Unternehmen in einem Konzern und die Überwachung und Koordination der Tätigkeit der Konzerngesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit anfallen. Die Gesellschaft kann alle Tätigkeiten ausüben, die mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen.