alle Arbeiten des zweiten Gewerks, einschließlich der Endreinigung der Baustelle; die Gesellschaft kann darüber hinaus für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle kommerziellen, mobiliären und finanziellen Operationen durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, in welcher Form auch immer, insbesondere in Form von Beteiligungen; die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen eröffnen, jedes Unternehmen gründen oder erwerben, das ein ähnliches oder ergänzendes Ziel verfolgt; die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite gewähren oder jede Art von Garantie leisten.