Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an allen industriellen, kommerziellen, finanziellen, immobilienbezogenen oder anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland sowie die Verwaltung solcher Beteiligungen und die Finanzierung von Tochtergesellschaften; unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte; alle Beratungen für private und gewerbliche Kunden, insbesondere in den Bereichen Finanzen, Steuern, Handel, Industrie, Immobilien, Projektmanagement, Planung und alle personalisierten Dienstleistungen; alle Dienstleistungen und alle Geschäfte, die diesen Zielen dienen.