Die Gesellschaft hat als Hauptzweck die Zeichnung, den Erwerb, das Halten, den Verkauf und die Verwaltung von Beteiligungen in der Schweiz und im Ausland, als Holdinggesellschaft, in Finanz-, Handels-, Industrie- und Immobiliengesellschaften, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann, als Nebenzweck, in der Schweiz und im Ausland: - Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an anderen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, diese erwerben oder gründen; - allgemein jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, mobile oder immobiliäre Tätigkeit ausüben, die ihre Entwicklung fördert und die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt; - diese Geschäfte für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, als Vertreter, Bevollmächtigter oder Kommissionär, durchführen oder durch Dritte für ihre Rechnung ausführen lassen. Die Gesellschaft kann auch ihren Aktionären oder Dritten Darlehen und/oder Garantien, in jeder Form, gewähren.