Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Immobilien, vorbehältlich der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann zudem: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; an Aktionäre oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.