Die Gesellschaft bezweckt den professionellen Transport von Personen, insbesondere von Kindern und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die Begleitung benötigen. Die Gesellschaft kann alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, beweglichen oder unbeweglichen Geschäfte tätigen, ausser solchen, die durch das Bundesgesetz über die Finanzinstitute und die Finanzgruppen (FINIG) verboten sind, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, sich an allen Unternehmen beteiligen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.