Erwerb, Kauf, Verkauf, Verwaltung und Verwaltung von Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen, direkt oder indirekt, in der Schweiz oder im Ausland, mit Ausnahme von Operationen, die dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer unterliegen, im Sinne einer Holdinggesellschaft; die Gesellschaft kann darüber hinaus alle mobiliären oder immobiliären Tätigkeiten ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen oder diesen fördern; sie kann Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz oder im Ausland gründen; sie kann Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.