Der Betrieb einer Karosserie, eines Lackierwerks und einer Mechanikwerkstatt sowie der Kauf und Verkauf von Fahrzeugen aller Art. Die Gesellschaft kann alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, mobilen oder immobilen Operationen durchführen, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Operationen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.