Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen aller Art an schweizerischen oder ausländischen Gesellschaften, ausgenommen Beteiligungen an Gesellschaften, die in der Schweiz Wohnliegenschaften besitzen. 2 Die Gesellschaft kann Erfindungspatente, Marken und alle technischen und industriellen Kenntnisse sowie alle Rechte des geistigen Eigentums erwerben, nutzen und veräußern; sie kann Zweigniederlassungen errichten oder Tochtergesellschaften gründen, sei es in der Schweiz oder im Ausland. 3 Sie kann auch an allen Geschäfts-, Finanz- oder Industrietransaktionen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen oder ihre Entwicklung fördern. Die Gesellschaft kann insbesondere auch an Gruppenfinanzierungen teilnehmen, insbesondere durch die Gewährung von Darlehen an ihre direkten oder indirekten Aktionäre (einschließlich Teilnehmer) oder an andere Gruppengesellschaften oder durch die Gewährung von Garantien oder Sicherheiten aller Art an Dritte, um die Verpflichtungen anderer Gruppengesellschaften zu sichern. 4 Die Gesellschaft kann auch alle Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit dem oben genannten Zweck zusammenhängen, und ein zentrales Rechnungswesen-System anbieten, um auf die spezifischen Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen.