Die Gründung und Verwaltung von medizinischen und paramedizinischen Praxen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle kommerziellen, mobiliären, finanziellen und immobilienbezogenen Geschäfte tätigen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verbotenen Geschäfte, in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck, in welcher Form auch immer. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen eröffnen und Unternehmen gründen oder erwerben, die einen ähnlichen oder ergänzenden Zweck verfolgen. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Dritten Kredite gewähren oder Garantien einräumen.