Ziel ist es, die Nutzung der elektronischen Patientenakte (EPA) gemäß dem Bundesgesetz über die elektronische Patientenakte (EPAG) durch die Allgemeinheit, insbesondere durch die neuchâteloischen Patienten sowie durch die Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu ermöglichen und zu fördern, indem die Übernahme der EPA sichergestellt wird, um deren Qualität, Sicherheit und Effizienz zu verbessern. Dazu arbeitet sie eng mit der Trägerorganisation der Referenzgemeinschaft für die elektronische Patientenakte Neuchâtel, abgekürzt SP EPA NE, zusammen; als Referenzgemeinschaft zu fungieren und die Aufgaben, Rechte und Pflichten zu übernehmen, die einer solchen Gemeinschaft gemäß dem EPAG und seinen Ausführungsverordnungen obliegen; es der neuchâteloischen Bevölkerung zu ermöglichen, eine EPA zu eröffnen; es den Gesundheitsfachleuten und den Gesundheitseinrichtungen, die neuchâteloische Patienten betreuen, zu ermöglichen, sich anzuschließen; die Nutzung und Nützlichkeit der für die EPA erforderlichen IT-Plattform durch die größtmögliche Zahl von ihnen zu fördern; die Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern im Gesundheitswesen zu fördern, um die Koordination und Kontinuität der Versorgung zu verbessern; die Durchführung der organisatorischen, technischen und finanziellen Aufgaben, die der Referenzgemeinschaft gemäß dem EPAG und seinen Ausführungsverordnungen obliegen, an die SP EPA NE zu delegieren.