Die Unternehmensberatung in steuerlichen, verwaltungstechnischen und buchhalterischen Angelegenheiten, die Gründung von Gesellschaften, Stiftungen, Vereinen und Konsortien, die Anstellung von Sekretärinnen und die Führung von Buchhaltungen, die Verwaltung von Vermögen und die Ausführung von Testamenten, Treuhandmandaten, Liquidationen und Vergleichen, die Durchführung von Revisionen und Gutachten in buchhalterischen Angelegenheiten. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen erwerben und alle finanziellen, mobiliaren und immobiliaren Geschäfte tätigen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks als nützlich erachtet werden.