Die Gesellschaft hat den Zweck, Beratungen im Bereich des Handels mit Rohstoffen (Commodities) sowie die Gründung von Gesellschaften zu erbringen. Die Gesellschaft kann, sowohl für eigene Rechnung als auch für Rechnung Dritter, alle Handels-, Finanz- und sonstigen Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit dem Zweck der Gesellschaft zusammenhängen, einschließlich Kreditgeschäften, insbesondere Finanzierungen von Handelsgeschäften im Sinne von Art. 2 Abs. 3 lit. a des GBA, mit Ausnahme jedoch von Geschäften, die durch das GFAIG verboten sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften, in der Schweiz und im Ausland, gründen. Die Gesellschaft kann auch den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, an Handels- oder Industrieunternehmen, sitzend in der Schweiz oder im Ausland, durch Erwerb von Aktien, Obligationen, Anteilen, Forderungsbeständen oder in anderer geeigneter Form vornehmen.