Erwerb und Verwaltung von Immobilien aller Art. Die Gesellschaft hat auch den Zweck, Hotels, Cafés, Restaurants, Bars und alle anderen öffentlichen Einrichtungen zu betreiben, zu verwalten und zu verwalten. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken teilnehmen, solche Unternehmen erwerben oder finanzieren, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erfüllung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Sie kann Immobilien erwerben, bewirtschaften und veräußern; sie kann Darlehen gewähren und Sicherheiten für jede Person, insbesondere für ihre Aktionäre und Verwaltungsratsmitglieder, bestellen.