Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen und Investitionen sowie anderen beweglichen oder unbeweglichen Vermögenswerten, unter Ausschluss von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verboten sind. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder ihnen nahestehenden Personen, insbesondere direkt oder indirekt mit ihr verbundenen Gesellschaften, Darlehen gewähren, mit oder ohne Sicherheiten, oder ihnen finanzielle Unterstützung in Form von Sicherheiten jeder Art zur Absicherung von Verpflichtungen dieser Aktionäre oder nahestehenden Personen bieten, in beiden Fällen mit oder ohne Gegenleistung.