Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, alle Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens auszuüben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und an anderen Unternehmen teilnehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundstücke zu erwerben, zu belasten und zu veräußern, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) verbotenen Geschäfte. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle Geschäfte tätigen, die der Entwicklung der Gesellschaft und der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks dienen. Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.