Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung des unbeweglichen und beweglichen Vermögens, den Kauf, den Verkauf und alle Immobiliengeschäfte, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte (ausgenommen die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte) in der Schweiz und im Ausland tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen gründen.