Bewirtschaftung aller landwirtschaftlichen und Weinbaudomänen sowie aller Tätigkeiten, die diesem Zweck dienen, insbesondere im Einklang mit dem Bundesgesetz über das Landwirtschafts- und Bergbaurrecht vom 4. Oktober 1991 (LDFR). Sie kann in eigenem Namen oder im Namen Dritter alle Finanz-, Handels-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen, und sich in jeder Form an allen Unternehmen beteiligen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Gesellschaftszweck haben. Die Gesellschaft kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.