Die Gesellschaft hat den Zweck, ein landwirtschaftliches Gut zu bewirtschaften sowie landwirtschaftliche Arbeiten für Dritte auszuführen. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an allen Unternehmen erwerben, alle Tätigkeiten ausüben und alle Funktionen wahrnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen. Sie kann Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient. Sie kann landwirtschaftliche Immobilien im Rahmen des Bundesgesetzes über das Bodenrecht (BGBB) erwerben, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGBG) verbotenen Geschäfte.