Die Gesellschaft hat zum Zweck: den Betrieb und die Verwaltung von Restaurants und Cafés, den Handel mit hergestellten oder nicht hergestellten Produkten sowie den Import und Export dieser Produkte. Die Gesellschaft kann: alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, mobiliären oder immobiliären Tätigkeiten ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen oder diesen fördern, Grundstücke erwerben oder verkaufen, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen. Sie kann Zweigniederlassungen an anderen Orten errichten. Die Gesellschaft besteht auf unbestimmte Dauer.