Die Gesellschaft hat den Zweck, die Landwirtschaft in allen ihren Formen zu betreiben, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann darüber hinaus:
- jede finanzielle, gewerbliche oder industrielle Tätigkeit, sowohl im Bereich des beweglichen als auch des unbeweglichen Vermögens, direkt oder indirekt im Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben;
- Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen;
- an allen Unternehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Verbindung stehen, teilnehmen;
- Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.