Der Erwerb, die Veräußerung und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie der Kauf, die Veräußerung, die Vermietung und das Leasing von Immobilien, unter der Voraussetzung, dass die Mittel für die Errichtung eines ständigen Gewerbebetriebs, einer Industrie oder eines anderen Unternehmens im Sinne von Art. 2 Abs. 2 lit. a des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verwendet werden, für die keine Bewilligung erforderlich ist; die Gewährung von Finanzierungen in jeder Form an die Gesellschaften der Fashion Box-Gruppe; der Einzel- und Großhandel mit Kleidung, Lederwaren, Accessoires, Stoffen, Schuhen der Marke REPLAY und jeder anderen Marke, die mit dem Geschäft der Fashion Box-Gruppe verbunden ist; der Einzel- und Großhandel mit allen anderen Produkten, die von der Fashion Box-Gruppe und ihren Lizenznehmern vertrieben werden; die Erbringung von Beratungsdienstleistungen in Bezug auf alle von der Gesellschaft ausgeführten Tätigkeiten. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle Geschäftstätigkeiten ausführen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder zu erleichtern.