Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen an allen Gesellschaften zu erwerben und zu halten, Kredite zu gewähren sowie Beteiligungen an anderen Immobiliengesellschaften zu erwerben, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (LFAIE) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann ferner: alle Handels-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland unterliegen; allgemein alle Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen.