Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen und Investitionen sowie anderen beweglichen oder unbeweglichen Vermögenswerten. Die Gesellschaft kann Kredite, mit oder ohne Sicherheiten, an ihre Aktionäre, an die ihr direkt oder indirekt verbundenen Unternehmen, an die ihr nahestehenden Personen oder an die Personen, die ihren Aktionären oder den ihr direkt oder indirekt verbundenen Unternehmen nahestehen, gewähren und ihnen andere Leistungen erbringen, in beiden Fällen mit oder ohne Gegenleistung. Sie kann ihnen auch finanzielle Unterstützung in Form von Sicherheiten jeder Art zur Absicherung der Verbindlichkeiten dieser Aktionäre, Unternehmen oder nahestehenden Personen, mit oder ohne Gegenleistung, gewähren.