materielle Unterstützung für alle Projekte, Aktionen oder Initiativen zu leisten, um deren Entstehung, Fortführung oder Erfolg zu fördern; die genannten Projekte, Aktionen oder Initiativen müssen sich auf die Entwicklung in den Ländern der Dritten Welt, den Frieden in der Welt, den Respekt vor der Menschenwürde, die Gewaltlosigkeit, den Umweltschutz, die Energieeinsparung usw. beziehen; schließlich werden sie allgemein unter dem weiten Begriff der Menschenrechte oder dem Programm des Ökumenischen Rates der Kirchen 'Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung' fallen. Die Stiftung wird insbesondere auf alle Projekte, Initiativen oder Aktionen achten, die zur Entwicklung des Konzepts und der Praxis verantwortungsvoller Investitionen und Aktionärschaft beitragen. Um ihr Ziel zu erreichen, hat die Stiftung die Möglichkeit, rechtliche Strukturen zu schaffen, insbesondere durch die Gründung von juristischen Personen.