Die Stiftung bezweckt die Vorsorge und Unterstützung zugunsten der Arbeitnehmer der GF Casting Solutions Novazzano SA und ihrer Familienangehörigen bzw. Hinterlassenen in den Fällen von Alter, Krankheit, Invalidität, Tod, Arbeitslosigkeit, schweizerischem Militärdienst und jedem anderen Notfall, der nicht durch ihre Schuld entstanden ist. Die Leistungen der Stiftung, die nicht in einer Ordnung (Art. 6) festgelegt sind, sind freiwillig und werden von Zeit zu Zeit vom Stiftungsrat im Rahmen des Zwecks festgelegt. Der Zweck kann selbstständig oder durch die Finanzierung anderer, steuerbefreiter Vorsorgeeinrichtungen zugunsten der Arbeitnehmer der Stifterin oder durch Versicherungsverträge mit schweizerischen, der Aufsicht der Eidgenossenschaft unterstellten Gesellschaften erreicht werden. In letzterem Fall muss die Stiftung Vertragspartei und Begünstigte des Vertrags sein. Die Stiftung darf keine Leistungen gewähren, zu denen die Stifterin verpflichtet ist oder die einen Lohncharakter haben.