Die Stiftung hat den Zweck, Zuwendungen an bestehende oder zukünftig zu gründende wohltätige Einrichtungen zu leisten, die vom Stiftungsrat als würdig erachtet werden und nicht über die notwendigen Mittel verfügen, um ihre Ziele zu verfolgen. Zuwendungen können auch an natürliche Personen geleistet werden, die ihren Antrag mit ihrem Bedarf begründen, wobei möglichst ältere Menschen in schwierigen Verhältnissen bevorzugt werden. 2. Die Zuwendungen können an wohltätige Einrichtungen oder natürliche Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Tessin geleistet werden, wobei Einrichtungen und Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Bezirk Lugano bevorzugt werden.