Die Förderung der angewandten Forschung neuer Behandlungsmethoden in der Onkologie. Die Stiftung ist berechtigt, alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um die Zwecke zu fördern, für die sie gegründet wurde. Der Tätigkeitsbereich der Stiftung kann sich auch international erstrecken, konzentriert sich jedoch grundsätzlich auf die Schweiz und hier auf die Realität des Sitzkantons der Stiftung und auf die Forschung in privaten Institutionen. Der Stiftungsrat muss grundsätzlich sicherstellen, dass mindestens 75% der jährlichen Zuwendungen für die Verwendung im schweizerischen Hoheitsgebiet bestimmt sind und davon ein überwiegender Teil im Sitzkanton der Stiftung. Ausnahmen für besondere Projekte im Ausland sind ausnahmsweise zulässig, nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde und die Abteilung für Beiträge, sofern der Anteil für den Sitzkanton erhalten bleibt. Die Dauer der Stiftung Oncologia Lago Maggiore ist zeitlich nicht begrenzt. Die Stiftung beginnt ihre Tätigkeit, sobald sie im Handelsregister eingetragen ist.