Die Stiftung unterstützt im Allgemeinen Aktivitäten, Veranstaltungen, Projekte von Personen und privaten oder öffentlichen Rechtsträgern, die karitative und sozialpädagogische Ziele mit katholischer Ausrichtung verfolgen. Insbesondere kann die Stiftung unterstützen: große Familien, ältere Menschen, den Weltklerus, Mitglieder monastischer Orden, die in Not sind; Klöster, Diözesen und Pfarreien; karitative, religiöse, soziale und Bildungseinrichtungen. Die Stiftung ist berechtigt, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Ziele zu fördern, für die sie gegründet wurde. Sie ist auch berechtigt, Immobilien und Beteiligungen zu erwerben, zu verwalten, zu belasten und zu verkaufen; die Stiftung kann auch Garantien leisten und Darlehen im Rahmen ihres Zwecks gewähren. Der Tätigkeitsbereich der Stiftung kann sich auch international erstrecken, konzentriert sich jedoch grundsätzlich auf die Schweiz und gibt hier dem Kanton, in dem die Stiftung ihren Sitz hat, Priorität. Der Stiftungsrat muss grundsätzlich sicherstellen, dass mindestens 75% der jährlichen Zuwendungen für die Verwendung in der Schweiz bestimmt sind und ein wichtiger Teil davon im Kanton, in dem die Stiftung ihren Sitz hat.