Die Gesellschaft hat den Zweck, öffentliche Einrichtungen zu betreiben. Sie kann alle kommerziellen, industriellen und immobilienbezogenen Geschäfte durchführen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben oder Subunternehmer beauftragen. Sie kann Darlehen an ihre Gesellschafter oder an Dritte gewähren, sich für Kredite, die von ihren Gesellschaftern oder Dritten aufgenommen wurden, als Bürge verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren und ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung einsetzen.