Der Betrieb eines Fliesenleger-Unternehmens; die Verlegung aller Bodenbeläge und die damit verbundenen Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann entweder auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobiliären und immobiliären Transaktionen (mit Ausnahme der durch das LFAIE verbotenen Transaktionen) in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck verbunden sind. Sie kann auch Niederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann auch ihren Aktionären Kredite gewähren und/oder sich für Kredite, die Dritte ihren Aktionären gewähren, solidarisch verpflichten, bürgen oder garantieren.