Der Betrieb eines auf die zahnärztliche Prophylaxe und andere Techniken zur Zahngesundheit und -hygiene spezialisierten Zahnarztpraxen. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; ihren Aktionären und Dritten Kredite gewähren, für von Aktionären und Dritten aufgenommene Kredite bürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.