Betrieb eines Transportunternehmens. Die Gesellschaft kann alle mobiliären und immobiliären Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks oder in direktem oder indirektem Zusammenhang mit diesem stehen; jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.