Der Kauf, Verkauf, die Verwaltung, die Vermietung und alle Geschäfte im Bereich des Immobilien- und Grundstückshandels im Ausland, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten; sie kann Beteiligungen an allen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland übernehmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte im Bereich des Wertpapier-, Immobilien-, Finanz- und Handelsrechts tätigen und sich mit allen Funktionen befassen, die zur Entwicklung des Gesellschaftszwecks geeignet sind oder einen direkten oder indirekten Bezug zu diesem Zweck haben.