Die Gesellschaft hat zum Zweck die Beteiligung an und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Handels- oder Finanzgesellschaften für eigene oder fremde Rechnung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen oder Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck verfolgen, alle Geschäfte tätigen, die im Bereich des Handels, der Mobilien oder Immobilien liegen, und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit stehen.