Die Gesellschaft bezweckt die Platzierung und Verwaltung von Vermögen von Gesellschaften und in diesem Rahmen den Abschluss von Geschäften kommerzieller, finanzieller und rechtlicher Art aller Art. Die Gesellschaft kann jede geeignete Tätigkeit ausüben, um die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder zu erleichtern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen mit gleichartigen oder ähnlichen Zwecken teilnehmen, solche Unternehmen erwerben oder finanzieren, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erfüllung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Sie kann Immobilien erwerben, bewirtschaften und veräußern.