Im Sinne einer Holding, die Übernahme, der Besitz, die Verwaltung und die Führung sowie die Beteiligung an allen Unternehmen, die im Banken- und Finanzsektor in der Schweiz oder im Ausland tätig sind, direkt oder indirekt, durch den Erwerb von Aktien, Anleihen, Anteilen, die Inhaberschaft von Forderungen oder jede andere geeignete Form, den Erwerb von Patenten und Marken. Die Gesellschaft kann den Aktionären oder Dritten Kredite gewähren, sich für von den Aktionären oder Dritten aufgenommene Kredite verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Pfandbriefen oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren.