Die Gesellschaft hat zum Zweck, Beteiligungen an Unternehmen oder Betrieben jeder Art zu erwerben und zu verwalten. Die Gesellschaft kann: Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; Beteiligungen an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland übernehmen, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder gründen; alle kommerziellen, industriellen, finanziellen, mobiliaren oder immobiliaren Geschäfte durchführen, mit Ausnahme aller Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verboten sind; Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.