Verwaltung und Verwaltung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der Gesellschaft sowie Finanztransaktionen im Rahmen des Gesellschaftszwecks, nämlich: Erwerb, Verwaltung, Wertsteigerung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften; Aufnahme von Krediten und Gewährung von Unterstützungen, Darlehen, Vorschüssen und Garantien an Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist; Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren durch Zeichnung, Kauf, Tausch, Verkauf oder auf andere Weise; Erwerb, Wertsteigerung und Veräußerung von Patenten und Lizenzen sowie von Rechten, die daraus abgeleitet werden oder diese ergänzen; Erwerb, Verwaltung, Wertsteigerung und Veräußerung von Immobilien; alle kommerziellen, industriellen und finanziellen Transaktionen, die sich auf bewegliches und unbewegliches Vermögen beziehen und geeignet sind, die oben genannten Zwecke zu fördern oder zu ergänzen; ausgeschlossen sind Transaktionen, die durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verboten sind.