Finanzberatung und Verwaltung von Wertpapieren, Halten von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten, mit Ausnahme aller Aktivitäten, die gegen das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verstossen; die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Arten von Geschäften - insbesondere durch Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: in Bezug auf den Ort - in der Schweiz oder im Ausland; in Bezug auf den Gegenstand - ob es sich um materielle (bewegliche oder unbewegliche) oder immaterielle Vermögenswerte oder Dienstleistungen handelt; in Bezug auf die Durchführung - ob durch die Gesellschaft, durch ihre Zweigniederlassungen, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann zudem Darlehensverträge mit ihren Aktionären abschließen, als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.