Der Kauf, die Belastung, der Verkauf, die Errichtung, die Sanierung, die Wertsteigerung, die Verwaltung, die Verwaltung und die Finanzierung von Immobilien in der Schweiz und im Ausland, sowie die Beteiligung an Immobiliengesellschaften und -unternehmen mit Sitz und/oder Tätigkeit in der Schweiz und im Ausland. Immobilien in der Schweiz oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften und -unternehmen mit Immobilien in der Schweiz können jedoch nur unter der Bedingung erworben werden, dass die Immobilien für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Bst. a LAFE bestimmt sind. Der Erwerb von Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Unternehmen und die Finanzierung von Beteiligungsgesellschaften oder -unternehmen, die Gewährung von Krediten in jeder Form an Beteiligungsgesellschaften oder -unternehmen, insbesondere durch Darlehen, Vorschüsse oder Garantien. Die Gesellschaft kann zudem Kunstgegenstände jeder Art erwerben und verkaufen, an Gesellschaften in den oben beschriebenen Bereichen teilnehmen oder jede andere Tätigkeit direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck verbunden ausführen.