alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Renovation, dem Verlegen und der Instandhaltung von Böden, der Instandhaltung, dem Betrieb, der Verwaltung und dem Maklergeschäft von Immobilien in der Schweiz oder im Ausland - direkt oder über Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen. Die Gesellschaft kann auch: a) alle Handels-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen, b) Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben, c) im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland stehen.