Die Gesellschaft kann, im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, unbewegliche und bewegliche Sachen erwerben, besitzen, verwalten und verkaufen sowie für eigene und fremde Rechnung Finanztransaktionen durchführen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus, sowohl direkt als auch indirekt, andere inländische und ausländische Gesellschaften beschäftigen, erwerben, halten, dauerhaft verwalten, verkaufen und finanzieren, und zwar sowohl im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck als auch in anderen Bereichen. Die Gesellschaft kann alle Handels-, Industrie- und Finanzgeschäfte tätigen, die als notwendig oder nützlich und funktional mit dem Gesellschaftszweck verbunden erachtet werden.